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Präsentation von Lexware financial office plus als Kurzvideo

Büroarbeit schnell und komfortabel - mit unserer UnternehmersoftwareBüroarbeit schnell erledigen mit unserer Unternehmersoftware

  • Buchhaltung, Auftragsbearbeitung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung in einer Software
    Alle Funktionen der basis-Variante
    Alle Funktionen der basis-Variante
     
  • Offiziell geprüft: GoBD-Testat, GKV-Zertifikat
    GoBD-Testat, GKV-Zertifikat
    GoBD-Testat, GKV-Zertifikat
     
  • Abrechnung von Kurzarbeit
    Abrechnung von Kurzarbeit
    Abrechnung von Kurzarbeit
     
Lexware financial office plus
  • PCgo 02/2019
  • Chip 03/2016

Lexware financial office plus

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Für Windows-Nutzer
Sofort als Download verfügbar
49,90 € mtl. Rate
(59,38 € inkl. MwSt.)
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Person vor einem Computer im Programm Lexware financial office plus

Lexware financial office plus – der Spezialist für jeden Bereich

Ob Buchungen, Rechnungen, Auftragsverwaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung oder Terminverwaltung: Mit unserer Unternehmersoftware gelingen alle Aufgaben sicher, schnell und zuverlässig. Zahlreiche clevere Zusatzfunktionen, wie zum Beispiel die integrierte Kassenbuchfunktion und das maschinelle Bescheinigungswesen, runden den Leistungsumfang der Unternehmersoftware ab.
Der Auftrags-Assistent der Unternehmersoftware

Erstaunlich einfache Auftragsbearbeitung – die leistungsstarke Unternehmersoftware

Mit dieser umfangreichen Komplettlösung haben Sie alle Aufträge jederzeit im Griff. Verwalten Sie Ihre Kunden und Lieferanten übersichtlich, schreiben Sie Angebote und Rechnungen korrekt und wickeln Sie die Lagerorganisation effizient ab. Zahlreiche Programm-Assistenten innerhalb der Unternehmersoftware unterstützen Sie dabei. Auch rechtssichere E-Rechnungen erstellen Sie mit wenigen Klicks. So sind Sie bestens auf die E-Rechnungspflicht vorbereitet. Mehr noch: Egal was der Gesetzgeber in Bezug auf diese Pflicht entscheidet, wir sorgen dafür, dass Ihre Software immer auf dem neuesten Stand ist.

Die Leistungen im Überblick:

  • Alle Belege vom Angebot bis zur Rechnung, Rechnungskorrektur und Sammelrechnung
  • Belegdatenübernahme mit Bezugsnummer auf Nachfolgebeleg und Beleghistorie
  • Belege mit Nullsteuersatz erfassen (Photovoltaik)
  • Erweiterung um eigene manuelle Positionsarten, zum Beispiel für Alternativpositionen
  • Individuelle Freifelder (Auftragserfassung, Kunden, Lieferanten und Artikel)
  • Rechnungsausgangsbuch
  • Wiederkehrende Rechnungen/Abo-Aufträge
  • Wiedervorlage von Aufträgen und Angeboten
  • Übersichtliche Kundenverwaltung mit 360-Grad-Sicht
  • Individuelle Kunden- und Aktionspreislisten
  • Kreditlimitverwaltung und Kundensperrfunktion
  • Artikel- und Warengruppenverwaltung
  • Artikelrabatte und Preisgruppen
  • Zahlungs- und Lieferbedingungen
  • Druck von Kunden-, Preis- und Artikellisten
  • Bestellwesen und Lagerhaltung
  • Inventur mit Bestandserfassung und Lagerbewertung
  • Wareneingangsrechnung und Lieferantengutschrift
  • Artikelreservierung, Rückstandsverwaltung und Teillieferung
  • Generierung von Bestellvorschlägen
Ausschnitt des Buchhaltungsbereich im Lexware financial office plus

Buchhaltung ganz einfach selbst machen – ohne externen Buchhalter

Möchten Sie auch Ihre Finanzbuchhaltung selbst in die Hand nehmen? Zusätzlich zur Lohn- und Gehaltsabrechung und der Verwaltung Ihrer Warenwirtschaft bietet Ihnen Lexware financial office plus auch die Möglichkeit zur selbstständigen Buchhaltung. Die Unternehmersoftware beinhaltet Lexware buchhaltung, wodurch Sie sowohl die EÜRDie Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung für Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer, bei der die Betriebseinnahmen und -ausgaben in einem Geschäftsjahr gegenübergestellt werden. Da man die EÜR schnell und unkompliziert selbst erstellen kann, wird sie auch als einfache Buchführung bezeichnet. erstellen aber auch unkompliziert die doppelte Buchführung durchführen. Dank der übersichtlichen Oberfläche unserer Unternehmersoftware finden Sie sich mühelos zurecht.

Die Leistungen im Überblick:

  • Doppelte Buchführung mit Jahresabschluss (Bilanz mit GuVDie Abkürzung GuV bezeichnet die sog. Gewinn- und Verlustrechnung. Sie gehört zum gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss eines Unternehmens und dient dazu, alle Aufwendungen und Erträge innerhalb eines Geschäftsjahres zu sammeln. Zum Stichtag werden sie im Rahmen der GuV gegenübergestellt, um den Gewinn zu ermitteln., E-BilanzUnter dem Begriff E-Bilanz (oder Elektronische Bilanz) versteht man ein Verfahren, bei dem Unternehmen ihre Geschäftsbilanz in elektronischer Form an das Finanzamt übermitteln. Seit dem Jahr 2012 ist es nicht mehr möglich, die Bilanz zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in Papierform bei den Behörden einzureichen. )
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜRMit der Abkürzung EÜR ist die sog. Einnahmen-Überschussrechnung gemeint. Sie ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung für Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer, bei der die Betriebseinnahmen und -ausgaben in einem Geschäftsjahr gegenübergestellt werden. Die EÜR wird auch als einfache Buchführung bezeichnet. )
  • Große Auswahl an Kontenrahmen (DATEV-kompatibel):
    SKR 03, SKR 04, Hotel- und Gaststättengewerbe, Ärzte, Zahnärzte, Pflegeeinrichtungen, Land- und Forstwirtschaft, Vereine
  • Datenaustausch mit dem Steuerberater per DATEV-SchnittstelleVia DATEV-Schnittstelle haben Sie die Möglichkeit, wichtige Stamm- und Bewegungsdaten aus der Buchhaltung schnell und sicher an ihren Steuerberater zu übertragen (z.B. für den Jahresabschluss oder die Steuererklärung). Mit Hilfe der DATEV-Schnittstelle kann er sie anschließend genauso unkompliziert wieder an Sie zurückschicken.
  • GoBD-Testat einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Jährliche Kontenplan-Aktualisierung
  • Abweichendes Wirtschaftsjahr
  • Einnahmen-Ausgaben-, Dialog-, Stapel- und Schnellbuchungsmaske
  • Hinterlegte Buchungsvorlagen in der Buchhaltungssoftware
  • Storno-, Splitt- und Offene-Posten-Buchungen
  • Soll- oder Ist-Versteuerung
  • MonatsabschlussEin Monatsabschluss umfasst - genau wie der gesetzlich festgelegte Jahresabschluss - alle Tätigkeiten, mit denen eine Buchungsperiode abgeschlossen wird. Während für den Jahresabschluss allerdings das unternehmerische Geschäftsjahr als feste Rechnungsperiode gilt, dürfen für Monatsabschlüsse entsprechend auch kürzere Perioden festgelegt werden.
Übersicht der Lohn- und Mitarbeiterverwaltung in der Unternehmersoftware

Lohn- und Gehaltsabrechnung leicht gemacht

Lexware financial office plus ist immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung. Dadurch können Sie Ihre Löhne und Gehälter immer zuverlässig abrechnen. Die Bedienung funktioniert dank zahlreicher Hilfsassistenten innerhalb der Unternehmersoftware kinderleicht. Außerdem liefert das umfangreiche Programm alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel Lohnkonten und Beitragsnachweise.

Die Leistungen im Überblick:

  • Komplette Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung
  • Geringverdiener, Mehrfachbeschäftigte, Mini-Jobs, Gleitzone im Niedriglohnbereich
  • Abrechnung von Kurzarbeit
  • Ausgezeichnet mit dem GKV-ZertifikatBei allen Software-Produkten, die mit einem sogenannten GKV-Zertifikat ausgestattet sind, können Sie sich sicher sein, dass alle Sozialabgaben genauso wie auch sensible Lohn- und Personaldaten auf elektronischem Weg absolut sicher an die gesetzlichen Krankenkassen übermittelt werden. im Namen der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
  • Lohnsteuer-Bescheinigung und Lohnsteuer-Anmeldung online (per integriertem ELSTER-Modul)
  • Inklusive Lexware meldecenter zur Datenübermittlung der Beitragsnachweise, Beitragserhebungen für Versorgungswerke und Sozialversicherungsmeldungen (inklusive Sofortmeldungen, Meldungen bei Mehrfachbeschäftigungen) an die Sozialversicherungsträger
  • Elektronisches Verfahren ELStAMDie Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) wurden zum 1. Januar 2013 eingeführt, um die Lohnsteuerkarte aus Papier durch ein elektronisches Verfahren abzulösen. Die „elektronische Lohnsteuerkarte“ soll die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Finanzamt vereinfachen und beschleunigen. (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale)
  • Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen für Mutterschutz, Krankengeld und Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
  • Flexible Lohnartenverwaltung (frei definierbar, ohne Baulohn)
  • Korrektur bereits abgerechnete Zeiträume (maschinelle Aufrollung)
  • Abrechnung der gängigen Formen betrieblicher Altersvorsorge
  • Berechnung von steuerfreien Zuschlägen, Einmalzahlungen, geldwerten Vorteilen, Dienstwagen etc.
  • Lohnjournal, Lohnkonten
Finanzen in verschiedenen Grafiken in der Untenehmersoftware

Mit unserer Unternehmersoftware behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Finanzen

Umfangreiche Auswertungen und Berichte liefern die Grundlage für wichtige Entscheidungen. Ob BWAJedes buchführungspflichtige Unternehmen ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, eine BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) zu erstellen. Sie bildet wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen detailliert ab und gibt Aufschluss über die aktuelle Ertragslage sowie den wirtschaftlichen Erfolg eines Betriebs. , Kundenumsätze oder Preisgestaltung: Sie haben zu jedem Zeitpunkt die wichtigsten Kennzahlen Ihres Unternehmens im Blick.

Die Leistungen im Überblick:

  • Business Cockpit: Alle Unternehmens-Eckdaten auf einen Blick
  • BWA (betriebswirtschaftliche Auswertungen) inklusive grafischer Darstellung
  • Bankenmappe für das Bankgespräch
  • Budgetverwaltung mit Soll-Ist-Vergleich
  • Kostenstellen- und Kennzahlenauswertung
  • Ausdruck der Gehaltsabrechnung auf Blankopapier oder Lexware Lohntaschen (optional erhältlich)
  • Offene-Posten-VerwaltungEine zuverlässige Offene-Posten-Verwaltung ist heute ein wichtiger Teil fast jeder Buchhaltungssoftware. Sie gewährleistet, dass Unternehmen bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten stets schnell und einfach kontrollieren können. Damit bildet sie eine wichtige Grundlage für das Erstellen von Zahlungserinnerungen und Mahnungen. inklusive Mahnwesen und Verzugszinsenberechnung
  • Bildschirmlisten und Berichte beliebig einstellbar, druckbar und exportierbar
  • Betriebsprüfer-Export
ELSTER- und DATEV- Export-Schnittstelle in Lexware financial office plus

Wichtige Schnittstellen und Services

Die ELSTER-Schnittstelle und DATEV-SchnittstelleVia DATEV-Schnittstelle haben Sie die Möglichkeit, wichtige Stamm- und Bewegungsdaten aus der Buchhaltung schnell und sicher an ihren Steuerberater zu übertragen (z.B. für den Jahresabschluss oder die Steuererklärung). Mit Hilfe der DATEV-Schnittstelle kann er sie anschließend genauso unkompliziert wieder an Sie zurückschicken. sowie Lexware meldecenter sorgen für einen einfachen Datenaustausch mit dem Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern und Ihrem Steuerberater. Nutzen Sie außerdem die integrierten Cloud-Services und den digitalen Zahlungsverkehr.

Die Leistungen im Überblick:

  • DATEV-Export/Import – auch im Format ASCII.CRS
  • EHUG-ExportassistentDas elektronische Handels- und Unternehmensregister-Gesetz (EHUG) verpflichtet alle Unternehmen dazu, offenlegungspflichtige Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger/Unternehmensregister einzureichen. Mit Hilfe des EHUG-Assistenten können sie für die Gewinnermittlungsart Betriebsvermögensvergleich bei Kleinst- und Kleingesellschaften der Offenlegungspflicht nachkommen und eine XML-Datei erzeugen, die auf die Publikationsplattform des Bundesanzeigers/Unternehmensregisters hochgeladen werden kann.
  • Lexware online banking* für Überweisungen und Lastschriften mit automatischer Verbuchung
  • Erstellung und Verwaltung von SEPA-Mandaten
  • Lexware mobile: mobiler Zugriff auf wichtige Daten aus der Auftragsbearbeitung, zum Beispiel per Smartphone, Laptop oder Tablet
  • Lexware adress-check: professioneller Abgleich von Adressen
  • Lexware USt.-IdNr.Jeder selbstständige Unternehmer benötigt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr). Mit ihrer Hilfe kann das Finanzamt Unternehmen in der gesamten Europäischen Union eindeutig kennzeichnen und identifizieren. Firmeninhabern und Selbstständigen dient die USt-Identifikationsnummer dazu, den Waren- und Dienstleistungsverkehrs unter dem Aspekt der Umsatzsteuer abzuwickeln.-Prüfung
  • Datanorm-ModuleDATANORM ist ein spezielles Dateiformat, das für den Datenaustausch von Artikelstammdaten zwischen Produktlieferant, Fachgroßhandel und Handwerksbetrieb ausgelegt ist. Ist eine Buchhaltungssoftware mit einem DATANORM-Modul ausgestattet, können Sie Ihre Produktdaten damit unkompliziert an Marktpartner übertragen – vorausgesetzt diese verfügen über eine entsprechende Import-Schnittstelle. 4.0 und 5.0
  • Lexware eRechnung mit Freikontingent
  • Dauerfristverlängerung
  • Umsatzsteuer-VoranmeldungMit Hilfe der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) müssen Unternehmen ihre angefallene Umsatzsteuer entweder monatlich oder vierteljährlich an das Finanzamt melden und abführen. Die USt-Voranmeldung bietet den Vorteil, dass sich die Umsatzsteuerlast so gleichmäßig auf das Jahr verteilen lässt. Sie bildet die Basis für die jährliche Umsatzsteuererklärung. Umsatzsteuer-Erklärung
  • Anlage EÜR
  • E-Bilanz erstellen und elektronisch übermitteln inklusive der aktuellen Taxonomie
  • Aktuelle ELSTER-Version mit den jeweils gültigen amtlichen Steuer-Formularen
  • Anbindung an MS® Office
  • Standardisierte eShop-Schnittstelle
  • Anbindung an Lexware poststelle: Druck, Kuvertierung und Versand von Belegen

* Nur bedingt netzwerkfähig

Alles Wichtige zur Software in diesem Video

Funktionsübersicht

Lexware financial office gibt es in vier Varianten. Vergleichen Sie hier die Leistungen und entscheiden Sie sich dann für die passende Software.

Kundenbewertungen

Ø 4/5 Sterne | 48 Bewertungen
  • 100% unabhängig
  • Absolut transparent
  • Von Kunden für Kunden
5  Sterne:
21
4  Sterne:
14
3  Sterne:
7
2  Sterne:
4
1  Stern:
2
 

18.08.2022 um 16:16 Uhr
„Sehr gut“
06.04.2022 um 20:01 Uhr
„Ich verwende es für mein Gewerbe als Einzelkaufmann. Es ist sehr einfach zu bedienen. Ich bin sehr zufrieden.
Ich werde es auf jeden Fall weiterempfehlen.“
30.03.2022 um 12:48 Uhr
„leicht zu bedienen“
24.02.2021 um 20:56 Uhr
„Anhaltend gute Software-Qualität und einfache und verständliche Bedienung.“
25.03.2020 um 16:03 Uhr
„Produkt ist sehr gut.
Die Hilfestellungen sind sehr gut.
Aktuell ist die Unterstützung und Aktualisierungen bei Kurzarbeitergeld in Sachen Besonderheiten Corona wirklich klasse“
07.08.2019 um 11:10 Uhr
„Ich nutze das Programm in meiner kleine Konditorei aktuell noch ohne Personal aber hab Lohn und Gehalt schonmal dabei. Hatte das Programm vor 10 Jahren schonmal und habe mich jetzt zur erneuten Selbständigkeit sofort wieder dafür entschieden, ich war immer sehr zufrieden, fand mich sofort wieder zurecht trotz einiger Neuerungen und Gesetztesänderungen. Ich kann jedem Unternehmer der die Buchhaltung und Rechnungen selber macht eigentlich nur dieses Programm empfehlen. Bin sehr zufrieden!“
02.08.2018 um 21:01 Uhr
„Ich arbeite nun seit über 3 Jahren mit dem Produkt und betreue/verarbeite mehrere Firmen. Ich bin sehr zufrieden. Einfache Handhabe, schneller Support und gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. TOP!!“
Mehr Bewertungen anzeigen...
Zusätzliche Bewertungen ausblenden...

Das sagt die Presse

Testsieger
aus „Mehr als nur Buchhaltung“, www.pcgo.de
PCgo 02/2019
„Ein großer Pluspunkt ist die durchdachte Anwenderunterstützung. Geschäftsvorgänge werden bei financial office nach dem Schubladenprinzip zusammengeklickt. Im Bereich der Lohnbuchhaltung führt ein Assistent durch die Abrechnung. Die Auftragsbearbeitung lässt sich um das kostenlose Lexware mobile erweitern, über das man Geschäftszahlen abrufen, Kundendaten und Aufträge erfassen kann.“
sehr gut

aus „Komplette Finanz-Suite“, www.chip.de

Chip 03/2016
„Mit eng verzahnter Finanzbuchhaltung, Warenwirtschaft und Lohnabrechnung deckt Lexware financial office plus die wichtigsten Anforderungen kleiner Unternehmen ab.“
sehr gut (94 Punkte)

aus „Lexware financial office plus 2016", www.pcgo.de

PCgo 01/2016
„Lexware financial office plus 2016 überzeugt mit einem überdurchschnittlich hohen Funktionsumfang, geschmeidigen Prozessen und zusätzlichen Cloud-Diensten.“
   

FAQ – Die häufigsten Fragen und Antworten

Welche Systemvoraussetzungen gelten für meine Lexware-Software?

Ich arbeite mit dem Programm eines anderen Herstellers. Kann ich meine Daten in Lexware financial office übernehmen?

Darf ich meine Software-Lösung auf mehreren PCs nutzen?

Wie erhalte ich meine Seriennummer und meinen Download-Link nach getätigter Bestellung?

Wo erhalte ich Hilfe speziell für den Einstieg bei Lexware?

Gibt es die Möglichkeit Online-Produktschulungen zum Programm zu erhalten?

Wie viele Personen kann ich bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Lexware financial office plus abrechnen?

Wie viele Buchungen kann ich mit Lexware financial office im Jahr erfassen?

Wie viele Firmen kann ich mit Lexware financial office plus bearbeiten?

Welche Schnittstellen gibt es?

Wo erhalte ich Unterstützung zur Bedienung der Software?

Können wir Ihnen helfen?

Telefonischer Kontakt

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Mo-Fr 8:00-18:00 Uhr

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