Das integrierte Fahrtenbuch entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
Es gibt jedoch kein offizielles Testat oder eine Zertifizierung von der Oberfinanzdirektion (OFD) für Fahrtenbücher.
Ein manuell geführtes Fahrtenbuch muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Datum zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich veranlassten Fahrt
- das Reiseziel
- der Reisezweck
- der aufgesuchte Geschäftspartner oder die Geschäftspartnerin
Diese Angaben müssen laufend geführt werden. Ein elektronisches Fahrtenbuch wird anerkannt, wenn sich daraus die gleichen Erkenntnisse gewinnen lassen wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch.
Als Besonderheit muss bei elektronischen Fahrtenbüchern sichergestellt sein, dass beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen nachträgliche Änderungen der aufgezeichneten Angaben zumindest dokumentiert werden. In unserem Reisekostenprogramm Lexware reisekosten wird neben dem Fahrtenbuch ein Logbuch mitgeführt. Hier werden alle Änderungen an bestehenden Fahrten abgespeichert – inklusive Verbindung zum abgeänderten Eintrag. Somit kann jederzeit nachvollzogen werden, welche Änderungen an dem Originaleintrag vorgenommen wurden. Um der Dokumentationspflicht von Änderungen gerecht zu werden, können Sie das Logbuch nicht ändern. Das Ausdrucken ist aber jederzeit möglich.