Einfache USt-ID-Prüfung mit
Software von Lexware

Hier finden Sie die passende Lösung für Ihr Unternehmen!

Zu den Software-Varianten

Auftrags- und Rechnungsbearbeitung im Handumdrehen

Die Software-Anwendungen von Lexware unterstützen Sie dabei, Ihre Auftrags- und Rechnungsbearbeitung schnell und einfach durchzuführen. Minimieren Sie Fehler bei der USt-ID-Prüfung mit den Software-Anwendungen von Lexware und geben Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern weiter.

Zeitsparend

Einfach zu bedienen

Gesetzeskonform

Direkte Schnittstelle
zum BZST

Online & für
den PC verfügbar

Jetzt zur Produktauswahl

So einfach ist die USt-ID-Prüfung mit Lexware

Für eine rechtssichere Rechnungsstellung mit innereuropäischen Geschäftspartnern ist eine USt-ID-Prüfung essenziell. Um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 271 UStG zu prüfen, müssen Unternehmen entweder mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder dem MwSt.-Informationsaustauschsystem (MIAS) der Europäischen Kommission in Kontakt treten. Einfacher und schneller funktioniert dies direkt mit unseren Rechnungsprogrammen.

  • Rechtssichere Rechnungen erstellen
  • Simpel zu bedienen, ganz ohne Fachwissen
  • Rechnungen einfach verwalten
  • Schneller Überblick der Aufträge
Definition

Was ist die USt-ID und wann kommt es zur Prüfung?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – kurz USt-ID oder USt-ID-Nummer – ist eine Kennziffer für Unternehmen mit Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU. Bei Aufträgen in Deutschland genügt bei Rechnungen die Steuernummer.

Unternehmen mit Geschäftspartnern im europäischen Raum sind jedoch nach § 18e UStG dazu verpflichtet, sowohl ihre eigene USt-ID sowie die der Kunden auf der Rechnung festzuhalten.

KAUFRATGEBER

Im Nu die passende Rechnungssoftware finden!

Damit Sie sich für die passende Software-Variante entscheiden können, ist es wichtig zuvor zu überlegen, welche Aufgaben Sie damit erledigen möchten. Finden Sie mit unserem Kaufratgeber in wenigen Klicks heraus, welches Programm am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

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So schnell geht die USt-ID-Prüfung mit Lexware

USt-ID-Pruefung
 
  1. Gehen Sie mit dem Cursor auf den Eintrag Ihres Kunden, klicken Sie dann mit der rechten Maustaste und wählen Sie im Menü „Bearbeiten“ aus.
USt-ID-Pruefung
 
  1. Im Reiter Rechnungsstellung finden Sie das Eingabefeld für die USt-ID. Dort sehen Sie ebenfalls, ob bzw. wann die letzte USt-ID-Prüfung stattgefunden hat.
  2. Klicken Sie auf „Prüfen“, um die USt-ID-Prüfung automatisch über das BZSt durchzuführen.
USt-ID-Pruefung
 
  1. Anschließend können Sie sich einen Nachweis über die erfolgreiche Prüfung per Knopfdruck erstellen.
USt-ID-Pruefung
 
  1. Es öffnet sich ein PDF-Dokument, das Ihre Prüfung mit Datum dokumentiert.

    Im Bereich Lieferanten, können Sie die USt-ID-Prüfung ebenfalls durchführen. Die Dokumente der erfolgreichen Prüfung finden Sie bei der jeweiligen Firma im Ordner „Dokument“ oder am selbst gewählten Speicherort. Auf die letzte erfolgreiche Prüfung greifen Sie über das Menü rechts neben der „Prüfen“-Schaltfläche zu.

Unternehmen vertrauen der Rechnungs- und Auftragssoftware von Lexware

„Am meisten schätze ich an lexoffice die einfache Handhabung und übersichtliche Oberfläche. Klasse – kein langes Einlesen oder Einarbeiten. Einfach loslegen und anwenden.“

DANIELA SCHUH, SPLENDID.MARKETING

„Lexware faktura+auftrag erspart mir enorm viel Zeit. Die Software hilft immer den Überblick zu behalten und nichts Wichtiges zu vergessen. Denn jeder Routineschritt, der einem abgenommen wird, zählt.“

MARC WIENCHORS, VINEROTEC

Effizienter Zahlungsverkehr mit Schnittstellen

Mit internationalen Geschäftspartnern ist eine saubere Handlungsabwicklung für langfristigen Erfolg ausschlaggebend. Deshalb verfügen Programme von Lexware über hilfreiche Schnittstellen, die Ihre Rechnungserstellung optimieren:

  • DATEV-Schnittstelle für Steuerberater
  • Lexware online-banking für Überweisungen & Lastschriften
  • Mit diversen Endgeräten unterwegs arbeiten dank Lexware mobile
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Egal, ob Cloud- oder Desktoplösung: Mit Lexware sind Sie immer auf der sicheren Seite.


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Häufig gestellte Fragen zur USt-ID-Prüfung mit einer Rechnungssoftware von Lexware


Wie verhält sich die USt-ID-Prüfung bei Kunden aus der Schweiz?

Da die Schweiz kein Mitglied der EU ist, greift bei Geschäftspartnern aus dem Land auch nicht die EU-weite Regelung. Zwar benutzt die Schweiz auch die USt-ID als Begriff, beschreibt damit jedoch ein anderes Konzept. Lassen Sie bei Lieferungen und Leistungen deshalb das Eingabefeld leer.

Wie korrigiere ich falsche Angaben bei der USt-ID?

Haben Sie sich verschrieben oder versehentlich das falsche Kennzeichen für die USt-ID-Prüfung eingetragen, sollten Sie den Auftrag stornieren und diesen erneut mit der richtigen USt-ID aufsetzen.

Wie oft fällt die USt-ID-Prüfung an?

Sie müssen vor jeder Rechnungsstellung mit Geschäftspartnern in der EU die Umsatzsteuer-ID prüfen. Jeder Nachweis wird automatisch als Dokument in der Software abgespeichert.

Wo finde ich die USt-ID der Kunden für die Prüfung?

Sie können die ausländische USt-ID des Geschäftspartners prüfen, indem Sie das BZSt anfragen oder im Impressum seiner Website danach suchen. Alternativ befindet sie sich auf der ausländischen Rechnung. Die USt-ID trägt jedoch unterschiedliche Namen in den verschiedenen EU-Ländern:

  • Englisch: VAT identification number (VAT)
  • Französisch: Numéro d'identification à la TVA (TVA)
  • Spanisch: Número de identificación del IVA (IVA)
  • Niederländisch: BTW-identificatienummer (BTW)
  • Polnisch: Numer identyfikacyjny VAT (VAT)
  • Italienisch: Numero di identificazione IVA (IVA)
  • Portugiesisch: Número de identificação IVA (IVA)
  • Tschechisch: Identifikační číslo DPH (DPH)

Wo kann ich eine USt-ID beantragen?

Für den innergemeinschaftlichen Handel in der EU müssen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern die USt-ID beantragen, die Sie dann per Post erhalten.

Sie suchen nach der idealen Rechnungssoftware, die alle Bedürfnisse Ihres Unternehmens abdeckt? Dann wenden Sie sich an unseren Kaufratgeber!