Das integrierte Fahrtenbuch entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
Es gibt jedoch kein offizielles Testat oder eine Zertifizierung von der OFD für ein Fahrtenbuch. Ein manuell geführtes Fahrtenbuch muss mindestens folgende Angaben enthalten: Datum zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich veranlassten Fahrt, Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner:innen. Diese Angaben müssen laufend geführt werden. Ein elektronisches Fahrtenbuch ist anzuerkennen, wenn sich daraus die gleichen Erkenntnisse gewinnen lassen wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch.
Als Besonderheit muss bei elektronischen Fahrtenbüchern sichergestellt sein, dass beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen nachträgliche Änderungen der aufgezeichneten Angaben zumindest dokumentiert werden. Bei dem Programm Lexware reisekosten wird neben dem Führen des Fahrtenbuchs ein Logbuch mitgeführt. Hier werden alle Änderungen an bestehenden Fahrten abgespeichert mit der Verbindung zu dem abgeänderten Eintrag. Somit kann man jederzeit nachvollziehen, welche Änderungen an dem Originaleintrag vorgenommen wurden. Dieses Logbuch kann ausgedruckt, aber nicht geändert werden. Damit wird der Dokumentationspflicht von Änderungen nachgekommen.