„Mir gefällt an lexoffice, dass es einfach zu bedienen, selbsterklärend und schnell zu verstehen ist. Durch lexoffice sparen wir viel Zeit, da es schnell geht Rechnungen und Angebote zu erstellen und zu verschicken.“
Die Rechnungsstellung ist essenziell für jeden Gewerbetreibenden und Dienstleister, egal ob für Kleinunternehmer oder große Firmen. Mit den Rechnungsprogrammen von Lexware erstellen Sie ganz einfach Rechnungen, die alle wichtigen Pflichtangaben beinhalten.
Als Unternehmer ist es absolut notwendig, korrekte Rechnungen zu erstellen, die alle Pflichtangaben beinhalten und den Vorschriften entsprechen – auch hinsichtlich des Vorsteuerabzugs. Mithilfe der Rechnungsprogramme von Lexware legen Sie Rechnungen im Nu an, behalten dabei die Übersicht und sind immer auf der sicheren Seite.
Erstellen Sie neue Rechnungen nach § 14 UStG., legen Sie für wiederkehrende Aufträge direkt Serienrechnungen an und fügen Sie mit wenigen Klicks ganz einfach alle relevanten Informationen ein. Außerdem können Sie über die Eingabemaske direkt auf Ihre Kundendatenbank zugreifen und diese auf Wunsch erweitern.
Grundsätzlich darf jeder eine Rechnung stellen – egal ob mit oder ohne Gewerbe, als Unternehmer oder Privatperson. Letztere müssen allerdings nur dann eine Rechnung erstellen, wenn dies explizit vom Käufer gewünscht wird.
Als Gewerbetreibende sind Sie jedoch dazu verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung zu erstellen; sei es für ein verkauftes Produkt oder eine erbrachte Leistung. Bei dieser Rechnungsstellung müssen Sie auf gewisse Pflichtangaben achten, die Ihre Rechnung zwingend enthalten muss.
Dazu gehören:
Diese Angabe müssen bei Rechnungen über 250 EUR enthalten sein. Sollte der Rechnungsbetrag niedriger sein, greift die Regelung für Kleinbetragsrechnungen. Hier müssen Sie lediglich folgende Angaben aufführen:
Für die Auswahl der richtigen Software für Ihre Bedürfnisse ist besonders entscheidend, wie groß Ihr Unternehmen ist und wie viele Rechnungen Sie schreiben. Mit unserem Kaufratgeber finden Sie direkt heraus, welche Software für die Rechnungsstellung am besten für Sie geeignet ist.
Bei Ihrem Lexware Programm haben Sie auf der Startseite mehrere Auswahlmöglichkeiten. Wählen Sie für Ihre Rechnungsstellung „Rechnung neu schreiben“ aus.
Anschließend öffnet sich die Maske für Ihre Rechnung. Gehen Sie dann wie folgt vor:
„Mir gefällt an lexoffice, dass es einfach zu bedienen, selbsterklärend und schnell zu verstehen ist. Durch lexoffice sparen wir viel Zeit, da es schnell geht Rechnungen und Angebote zu erstellen und zu verschicken.“
„Lexware faktura+auftrag erspart mir enorm viel Zeit. Die Software hilft immer den Überblick zu behalten und nichts Wichtiges zu vergessen. Denn jeder Routineschritt, der einem abgenommen wird, zählt.“
Die Rechnungsprogramme von Lexware bieten Ihnen die perfekte Grundlage, um Ihre Leistungen kurzerhand und einfach abzurechnen:
Hier finden Sie die passende Lösung für Ihr Unternehmen!
Jetzt zur ProduktauswahlEgal, ob für ein kleines oder ein mittleres Unternehmen: bei uns finden Sie eine Lösung, die Ihren Anforderungen für die Rechnungsstellung bestens gerecht wird.
Wenn Sie Ihre Rechnungen ganz einfach und schnell online erstellen möchten, ist lexoffice die beste Wahl für Sie.
Dabei ist lexoffice M mit seinen zahlreichen Funktionen ideal für die Rechnungsstellung von Selbstständigen, Neugründern und kleinen Unternehmen.
Optimal für Selbstständige, kleine Unternehmen und Gründer.
Zu lexofficeJa, die erstellten Rechnungen können Sie direkt als Word-Dokument bzw. PDF exportieren. Navigieren Sie dafür in die Rechnungsübersicht und klicken Sie auf eine der erstellten Rechnungen. Anschließend wählen Sie auf der rechten Seite „Drucken“ und „Auftrag“ aus. Daraufhin öffnet sich ein Fenster. Dort können Sie sich aussuchen, ob Sie Ihre Rechnung drucken oder exportieren möchten. Setzen Sie für einen Export Ihren Marker auf „Export“ und wählen Sie Ihr bevorzugtes Export-Format. Zuletzt wählen Sie die Schaltfläche „Ausgabe“ und geben den gewünschten Speicherort an.
E-Rechnungen ermöglichen die Verarbeitung von eingehenden Rechnungen komplett ohne manuelles Eingreifen. Das bedeutet, dass diese Art von Rechnung direkt nach Eingang automatisch ins IT-System des entsprechenden Unternehmens eingepflegt und verarbeitet wird.
Unternehmer sind verpflichtet, eine Rechnung innerhalb der ersten 6 Monate nach der Lieferung des Produkts bzw. Erbringung der Dienstleistung auszustellen.
Die gesetzliche Verjährungspflicht beträgt nach der Rechnungsstellung drei Jahre.
Wenn Sie erfahren möchten, welche Rechnungssoftware am besten zu den Bedürfnissen Ihres Unternehmens passt, dann nutzen Sie jetzt unseren Kaufratgeber!