„Mit Lexware können wir eine fundierte Buchhaltung führen und sie am Ende des Jahres eins zu eins der Steuerfachkraft übergeben.“
Mit den Buchhaltungsprogrammen von Lexware können Sie alle Meldungen, die Sie im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen machen müssen, einfach durchführen und direkt an das Finanzamt weiterleiten.
Einfache Bedienung
Rechtssicher
Direkte Schnittstelle
zu ELSTER
Online & für
den PC verfügbar
Nicht alle Unternehmen verkaufen ihre Produkte ausschließlich in Deutschland. Gehören Sie zu den Unternehmen, die ihre Waren und Dienstleistungen an weitere Mitgliedsstaaten der EU vertreiben? Dann müssen Sie diese Geschäftsvorfälle als steuerfreie, innergemeinschaftliche Lieferungen buchen und bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie der Zusammenfassenden Meldung entsprechend berücksichtigen.
Mit unseren Buchhaltungsprogrammen ist diese Aufgabe einfach und schnell vom Tisch: Dank der Schnittstelle zu ELSTER übermitteln Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Zusammenfassende Meldung und die One-Stop-Shop-Meldung für innergemeinschaftliche Lieferungen per Klick direkt ans zuständige Amt.
Der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen im EU-Ausland an ein anderes Unternehmen als Abnehmer wird als innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a UStG) bezeichnet. Das Gegenstück zur innergemeinschaftlichen Lieferung ist der innergemeinschaftliche Erwerb.
Um steuerliche Risiken zu vermeiden, muss stets geprüft werden, ob eine Steuerbefreiung vorliegt oder nicht. Eine Steuerbefreiung kann grundsätzlich nur bei B2B-Geschäften vorliegen. Die Produkte und Dienstleistungen werden im Zielland der Umsatzsteuer unterworfen.
Sowohl in der ausgestellten Rechnung als auch in Ihrer Steuererklärung müssen Sie die innergemeinschaftlichen Lieferungen besonders behandeln und berücksichtigen: Sie müssen sowohl in der jährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung Ihres Unternehmens als auch in der Zusammenfassenden Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorhanden sein.
Die Zusammenfassende Meldung ans BZSt muss quartalsweise eingereicht werden und alle innergemeinschaftlichen Umsätze beinhalten. Es ist wichtig, dass die Meldung diese Angaben enthält:
Außerdem ist am 01.07.2021 die so genannte One-Stop-Shop EU-Regelung in Kraft getreten. In Deutschland ansässige Unternehmen, die Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU erbringen sowie Produkte innergemeinschaftlich über einen Fernverkauf vertreiben, müssen diese OSS-Meldung ebenfalls quartalsweise an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln.
Sind Sie sich noch unsicher, für welche Buchhaltungssoftware Sie sich entscheiden sollen? Dann finden Sie mithilfe unseres Kaufratgebers schnell und einfach die passende Software-Variante für Ihr Unternehmen. Bei der Auswahl kommt es besonders auf die Aufgaben an, die Sie mit der Software erledigen möchten.
Sehen Sie hier, wie einfach Sie die einzelnen Meldungen generieren:
Wenn Sie alle notwendigen Daten bei der Anlage Ihrer Kunden im EU-Ausland und bei den verkauften Artikeln hinterlegt haben, zieht sich die Software automatisch die für die verschiedenen Meldungen der innergemeinschaftlichen Lieferungen benötigten Informationen.
Um die Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt zu übermitteln, klicken Sie auf „Extras → ELSTER → Umsatzsteuer-Voranmeldung“. Das Formular können Sie direkt per ELSTER ans Finanzamt übermitteln, als PDF speichern oder ausdrucken.
Für die Zusammenfassende Meldung gehen Sie ebenfalls auf „Extras → ELSTER → Zusammenfassende Meldung“. Auch diese Datei können Sie entweder direkt per ELSTER übermitteln, als PDF speichern oder ausdrucken.
Die OSS-Meldung generieren Sie nach demselben Schema: „Extras → ELSTER → EU-Umsätze (OSS-Meldung)“.
„Mit Lexware können wir eine fundierte Buchhaltung führen und sie am Ende des Jahres eins zu eins der Steuerfachkraft übergeben.“
„Die Software ist aus sich heraus verständlich und man braucht keine umständliche Einarbeitung. Wenn man viel zu tun hat, will man nicht auch noch mit der Buchhaltung kämpfen. Das Programm ist eine klare Entlastung für mich.“
Die Übermittlung der Daten im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen sind für Sie als Unternehmer verpflichtend. Durch die integrierte Schnittstelle zu ELSTER erleichtern Ihnen unsere Buchhaltungsprogramme diesen Prozess enorm.
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Sie wollen Ihre Buchhaltung schnell, online und einfach erledigen? Dann ist unsere Cloud-Lösung von lexoffice die richtige Wahl für Sie.
Optimal für Kleinstunternehmen, Gründer und Selbstständige.
Zu lexofficeProdukte und Dienstleistungen, die ins europäische Ausland verkauft werden, müssen grundsätzlich in dem Land versteuert werden, in dem sie an den Kunden verkauft werden. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass es sich um ein B2B-Geschäft zwischen einem Unternehmen im Ursprungs- und einem im Bestimmungsland handelt. Um eine Doppelbelastung mit Umsatzsteuer zu vermeiden, ist die innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Nr. 1b UStG (Umsatzsteuergesetz) im Ursprungsland deshalb von der Umsatzsteuer befreit.
Das geht ganz einfach über die Menüeingabe Extras → ELSTER → Zusammenfassende Meldung. Anschließend wählen Sie den Zeitraum der Übermittlung aus und machen in den Bereichen „Auswertung“ und „Wahlrechte“ die gewünschten Einstellungen. Klicken Sie nun im Dialogfeld auf „Ausgabe“. Das ELSTER-Übertragungsmodul öffnet sich automatisch. Über „Senden“ übermitteln Sie die ZM per Klick. Jetzt brauchen Sie nur noch die PIN Ihres ELSTER-Zertifikats einzugeben und schon startet die Steuerdatenübertragung.
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